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FAQ - Fragen und Antworten

Hier erhältst du viele Antworten zu vielen Fragen.

 

Eigentlich genügt reiner

Menschenverstand...

  • Es ist grausam, behinderte Kinder auf die Welt zu bringen."
    Ein behindertes Kind ist trotzdem ein Kind und ein Mensch. Auch alte und behinderte Menschen sind nichtsdestoweniger Menschen. Der Wert eines Menschen wird durch seine Behinderung nicht geschmälert.
  • Unerwünschte Schwangerschaften soll man beenden dürfen.
    Schwangerschaften dauern nicht ewig, auch unerwünschte nicht. Wenn hier aber gar nicht die Schwangerschaft gemeint ist, sondern das Kind, dann würde die Aussage ja lauten: Unerwünschte Kinder soll man töten dürfen. Dann sieht man plötzlich, dass die Aussage falsch ist.
  • Ich entscheide allein über meinen eigenen Körper – ich muss ja auch allein die Folgen tragen!
    Das ungeborene Kind hat einen eigenen Körper. Die Frau hat nicht zwei Köpfe, zwei Beine und 20 Zehen. Kein Mensch darf über das Leben eines anderen entscheiden. In der Verfassung heisst es, dass die Todesstrafe verboten ist. Wenn also in der Schweiz nicht einmal Schwerverbrecher getötet werden dürfen, mit welchem Recht darf dann ein unschuldiges Kind abgetrieben d.h. getötet werden?
  • Eine Abtreibung vornehmen ist rechtmässig. Das steht im Gesetz. Basta!
    Falsch. Im Gesetz steht nur, dass Abtreibungen bei Vorliegen einer Notlage straflos sind. Dieses Gesetz sieht kein „Recht auf Abtreibung“ vor. In der Verfassung heisst es ganz ausdrücklich (Artikel 10), dass jeder Mensch das Recht auf Leben hat. Abtreibungen sind unrechtmässig und verfassungswidrig.
  • Wenn Abtreibungen verboten werden, dann müssen Frauen auf den Hinterhöfen von Kurpfuschern verbluten oder machen es selbst mit einem Kleiderbügel."
    Kleiderbügel: Jene Leute halten Frauen für dumm, die meinen, sie würden Abtreibungen mit Kleiderbügeln vornehmen. Hinterhofabtreibungen: Abtreibungen vorzunehmen ist einfach, dazu braucht man nicht einmal Arzt zu sein. Wer es zudem serienmässig tut, gewinnt darin so viel Übung, dass er es ohne Komplikationen tun kann. In der Schweiz könnte man auch sofort in eine Klinik gehen, sobald es Komplikationen gibt. Wir sind nicht verpflichtet, denjenigen, die Unrecht tun wollen, es so einzurichten, dass sie es möglichst komplikationsfrei tun können. Besser ist, dass wir Alternativen zur Abtreibung anbieten.
  • Abtreibung ist das geringere Übel, als ein Kind auszutragen und ihm keine gute Zukunft bieten zu können!"
    Abtreibung tötet einen Menschen. Das Leben des Menschen ist ein Höchstwert. Wer dem Kind keine Zukunft geben zu können meint, soll es in die Adoption geben.
  • Keine Frau treibt leichtfertig ab. Wer meint, Frauen würden leichtfertig abtreiben, verachtet Frauen."
    Es geht nicht darum, ob Frauen leichtfertig abtreiben oder nicht. Es geht darum, dass das ungeborene Kind ein Mensch ist, das nicht getötet werden darf. Übrigens sind die Hälfte der abgetriebenen Kinder auch Frauen. Wer verachtet hier also wen? Ist es Frauen verachtend zu sagen, Frauen sollen keine Frauen abtreiben?
  • Jeder Mensch hat das Recht, sich für sein eigenes Glück zu entscheiden. Der Embryo hat dieses Recht noch nicht."
    Das Recht auf Leben ist höher als das Recht auf Glück. Das Recht auf Glück (Utilitarismus) endet dort, wo das Recht auf Leben des ungeborenen Kindes beginnt.
  • Abtreibungen müssen vor allem bei Vergewaltigungen und Inzest erlaubt sein.
    Ist es gerecht, das unschuldige Kind zu töten, und den Täter womöglich nur milde oder gar nicht zu bestrafen? Wenn Sie heute entdecken, dass Ihr biologischer Vater Ihre Mutter vergewaltigt hat, oder Sie durch eine inzestuöse Verbindung gezeugt wurden, würden Sie dann meinen, kein Lebensrecht mehr zu haben?
  • Man soll den Frauen die Verantwortung zumuten, zu entscheiden."
    Jede gute Tat entspringt einer Entscheidung, wie auch jede böse Tat einer Entscheidung entspringt. Die Tatsache, dass Frauen entscheiden wollen, sagt noch nichts darüber aus, ob sie über etwas Rechtmässiges entscheiden wollen. Doch worum geht es genau? Soll man Frauen etwa die Verantwortung zumuten, über das Leben ihrer Kinder entscheiden zu dürfen? Wenn eine Frau schwanger wird, hat sie nicht mehr die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie Mutter werden will. Sie ist es bereits.
  • Es ist nicht der richtige Zeitpunkt für ein Baby. Ich bin noch im Studium und habe noch nicht den richtigen Mann.
    Einen Menschen zu töten, weil der Zeitpunkt einem nicht passt, ist nicht akzeptabel. Es gibt im Leben immer wieder Schwierigkeiten, z.B. wenn das Kind zwei oder fünf Jahre alt ist. Soll man es dann töten dürfen?
  • Im ersten Drittel der Schwangerschaft ist der Embryo noch kein Mensch. Er sieht auch nicht so aus.
    Falsch. Der Mensch sieht zu jedem Zeitpunkt seines Lebens so aus, wie ein Mensch zu diesem Zeitpunkt aussieht. Ein Baby ist auch ganz verschieden von einem hochbetagten, runzeligen Menschen.
  • Das Gewissen ist die höchste Instanz. Ich kann die Abtreibung vor meinem Gewissen rechtfertigen. Deshalb ist Abtreibung Privatsache.
    Das Gewissen ist ein subjektiver Massstab, aber kein objektiver. Der subjektive Massstab hat einerseits dort seine Grenze, wo der subjektive Massstab des Nächsten beginnt (bzw. dagegenspricht) und andererseits dort, wo der objektive Massstab Grenzen setzt. Das Gewissen als höchste Instanz der Menschen führt ganz schnell ins gesellschaftliche Chaos. Wenn man anstelle von Abtreibung ein anderes Unrecht hinsetzt, z.B. Kindsmissbrauch, dann stellt man fest, dass ein Unrecht nie Privatsache sein kann. Auch wird man Kindsmissbrauch nie dem Gewissensentscheid des Einzelnen überlassen können. Warum dann Abtreibungen?
  • Eine Schwangerschaft beginnt erst mit der Einnistung des Embryos in die Gebärmutter.
    Falsch. Der Embryo ist seit der Empfängnis ein Mensch und nicht erst ab dem Moment der Einnistung (ca. 2 Wochen später). Die Frage der Einnistung ist nur ein juristisches Konstrukt, das dazu dient, Abtreibungen so lange wie möglich nicht als Abtreibungen zu betrachten. So werden zum Beispiel die Pille danach und alle Verhütungsmittel mit abtreibender Wirkung juristisch zulässig.
  • Der Embryo ist noch kein Mensch im vollen Sinne.
    Diese Wahrnehmung ist subjektiv. Auch Sklavenhalter betrachten die Sklaven nicht als vollwertige Menschen.
  • Abtreibungen haben keine negativen Folgen. Das sind nur Erfindungen von Abtreibungsgegnern.
    Nach Abtreibungen leiden Frauen vermehrt an Depressionen, Nervenproblemen, Schlafstörungen, und neigen zu Alkoholmissbrauch und Suizidgefährdung. Das Brustkrebsrisiko ist nach einer Abtreibung um ein Vielfaches höher. Eine staatliche finnische Studie bestätigte bereits 1997, dass Frauen in der Zeit nach der Abtreibung mit 4x grösserer Wahrscheinlichkeit sterben als nach einer normalen Geburt.
  • Patriarchale Abtreibungsgegner wollen nur den Körper der Frau kontrollieren.
    Falsch. „Abtreibungsrechte“ bringen die schlechteste Seite im Wesen des Mannes zum Vorschein. Viele Männer setzen die von ihnen geschwängerten Frauen unter Druck abzutreiben. Straflose Abtreibungen er-mutigen geradezu die Männer, Frauen sexuell auszunutzen, und das erst noch ohne rechtliche Folgen.
  • Der Embryo ist Teil der Frau. Deshalb darf die Frau allein entscheiden.
    Falsch, der Embryo ist ein eigenständiger Mensch mit einer eigenen Blutgruppe und einer eigenen DNA. Beispiel 1: Leihmutterschaft. Ein afrikanischer Embryo wird einer Schwedin eingepflanzt. Was für ein Baby kommt auf die Welt? Ein Afrikaner. Beispiel 2: Zum Tode verurteilte schwangere Frauen dürfen in den USA nicht hingerichtet werden, solange sie schwanger sind. Eben weil das ungeborene Kind ein eigenes unschuldiges Leben hat. Beispiel 3: Embryo im Reagenzglas. Ist der Embryo im Reagenzglas ein Teil des Reagenzglases?
  • Es ist nicht sicher, wann das menschliche Leben beginnt. Das ist eine religiöse Frage. Da wollen wir uns nicht einmischen."
    Falsch. Der Beginn des menschlichen Lebens ist in erster Linie eine naturwissenschaftliche Frage, die von der Wissenschaft eindeutig beantwortet worden ist: Das menschliche Leben beginnt mit der Empfängnis. In zweiter Linie ist es auch eine religiöse Frage: Der Mensch erhält zum Zeitpunkt der Empfängnis eine unsterbliche Seele. Wir werden ihm in der Ewigkeit begegnen!
  • Es geht um zwei Leben, jenes der Frau und jenes des Embryos. Der Embryo ist zwar ein Lebewesen, aber er ist noch nicht gleichberechtigt."
    Beide Leben sind Menschenleben. Menschen können nie gegeneinander aufgewogen werden. Jeder Mensch ist für sich ein Höchstwert. Beide sind einzigartig. Beide sind schützenswert. Beiden muss geholfen werden.
  • Okay, der Embryo ist ein menschliches Leben, aber er ist noch keine Person!"
    Die Griechen nannten Person das, was man sieht. Heute sehen wir im 3D/4D-Ultraschall das menschliche Bild des ungeborenen Kindes schon viel früher. Das ungeborene Kind ist ein Mensch und stammt von Menschen ab. Menschen sind immer Personen. Sie sind nie Sachen. Sie sind entweder ein Er oder ein Sie. Auch juristisch ist die Frage der Person ab Geburt nicht haltbar. Das Kind hat schon vor der Geburt die bedingte Rechtspersönlichkeit, nur kann es diese erst nach der Geburt geltend machen. (Siehe ZGB Artikel 31 Absatz 2).
  • Ich bin doch keine Mörderin!
    Abtreibung ist die Tötung eines unschuldigen Menschen. Die Frauen, die abtreiben lassen, sehen sehen keinen anderen Ausweg, weil sie in grosser Not sind. Sie als "Mörderin" zu bezeichnen finden wir in diesem Kontext ziemlich lieblos. Sie sollte nicht dafür bestraft werden (z.B. Gefängnis), sondern man sollte ihr helfen und Vergewaltiger und druckausübende Erzeuger härter bestrafen.
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