
FAQ - Fragen und Antworten
Hier erhältst du viele Antworten zu vielen Fragen.
Eigentlich genügt reiner
Menschenverstand...
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Falsch, der Embryo ist ein eigenständiger Mensch mit einer eigenen Blutgruppe und einer eigenen DNA.
Beispiel 1: Leihmutterschaft. Ein afrikanischer Embryo wird einer Schwedin eingepflanzt. Was für ein Baby kommt auf die Welt? Ein Afrikaner.
Beispiel 2: Zum Tode verurteilte schwangere Frauen dürfen in den USA nicht hingerichtet werden, solange sie schwanger sind. Eben weil das ungeborene Kind ein eigenes unschuldiges Leben hat.
Beispiel 3: Embryo im Reagenzglas. Ist der Embryo im Reagenzglas ein Teil des Reagenzglases?
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Das ungeborene Kind hat einen eigenen Körper. Die Frau hat nicht zwei Köpfe, zwei Beine und 20 Zehen. Kein Mensch darf über das Leben eines anderen entscheiden. In der Verfassung heisst es, dass die Todesstrafe verboten ist. Wenn also in der Schweiz nicht einmal Schwerverbrecher getötet werden dürfen, mit welchem Recht darf dann ein unschuldiges Kind abgetrieben d.h. getötet werden?
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Es geht nicht darum, ob Frauen leichtfertig abtreiben oder nicht. Es geht darum, dass das ungeborene Kind ein Mensch ist, das nicht getötet werden darf.
Übrigens sind die Hälfte der abgetriebenen Kinder auch Frauen. Wer verachtet hier also wen? Ist es Frauen verachtend zu sagen, Frauen sollen keine Frauen abtreiben?
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Falsch. Der Embryo ist seit der Empfängnis ein Mensch und nicht erst ab dem Moment der Einnistung (ca. 2 Wochen später). Die Frage der Einnistung ist nur ein juristisches Konstrukt, das dazu dient, Abtreibungen so lange wie möglich nicht als Abtreibungen zu betrachten. So werden zum Beispiel die Pille danach und alle Verhütungsmittel mit abtreibender Wirkung juristisch zulässig.
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Die Griechen nannten Person das, was man sieht. Heute sehen wir im 3D/4D-Ultraschall das menschliche Bild des ungeborenen Kindes schon viel früher.
Das ungeborene Kind ist ein Mensch und stammt von Menschen ab. Menschen sind immer Personen. Sie sind nie Sachen. Sie sind entweder ein Er oder ein Sie.
Auch juristisch ist die Frage der Person ab Geburt nicht haltbar. Das Kind hat schon vor der Geburt die bedingte Rechtspersönlichkeit, nur kann es diese erst nach der Geburt geltend machen. (Siehe ZGB Artikel 31 Absatz 2).
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Abtreibung ist die Tötung eines unschuldigen Menschen. Die Frauen, die abtreiben lassen, sehen sehen keinen anderen Ausweg, weil sie in grosser Not sind. Sie als "Mörderin" zu bezeichnen finden wir in diesem Kontext ziemlich lieblos. Sie sollte nicht dafür bestraft werden (z.B. Gefängnis), sondern man sollte ihr helfen und Vergewaltiger und druckausübende Erzeuger härter bestrafen.
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Falsch. Der Beginn des menschlichen Lebens ist in erster Linie eine naturwissenschaftliche Frage, die von der Wissenschaft eindeutig beantwortet worden ist: Das menschliche Leben beginnt mit der Empfängnis. In zweiter Linie ist es auch eine religiöse Frage: Der Mensch erhält zum Zeitpunkt der Empfängnis eine unsterbliche Seele. Wir werden ihm in der Ewigkeit begegnen!
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Das Gewissen ist ein subjektiver Massstab, aber kein objektiver. Der subjektive Massstab hat einerseits dort seine Grenze, wo der subjektive Massstab des Nächsten beginnt (bzw. dagegenspricht) und andererseits dort, wo der objektive Massstab Grenzen setzt. Das Gewissen als höchste Instanz der Menschen führt ganz schnell ins gesellschaftliche Chaos.
Wenn man anstelle von Abtreibung ein anderes Unrecht hinsetzt, z.B. Kindsmissbrauch, dann stellt man fest, dass ein Unrecht nie Privatsache sein kann. Auch wird man Kindsmissbrauch nie dem Gewissensentscheid des Einzelnen überlassen können. Warum dann Abtreibungen?
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Jede gute Tat entspringt einer Entscheidung, wie auch jede böse Tat einer Entscheidung entspringt. Die Tatsache, dass Frauen entscheiden wollen, sagt noch nichts darüber aus, ob sie über etwas Rechtmässiges entscheiden wollen.
Doch worum geht es genau? Soll man Frauen etwa die Verantwortung zumuten, über das Leben ihrer Kinder entscheiden zu dürfen?
Wenn eine Frau schwanger wird, hat sie nicht mehr die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie Mutter werden will. Sie ist es bereits.
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Falsch. Im Gesetz steht nur, dass Abtreibungen bei Vorliegen einer Notlage straflos sind. Dieses Gesetz sieht kein „Recht auf Abtreibung“ vor. In der Verfassung heisst es ganz ausdrücklich (Artikel 10), dass jeder Mensch das Recht auf Leben hat. Abtreibungen sind unrechtmässig und verfassungswidrig.
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Kleiderbügel: Jene Leute halten Frauen für dumm, die meinen, sie würden Abtreibungen mit Kleiderbügeln vornehmen.
Hinterhofabtreibungen: Abtreibungen vorzunehmen ist einfach, dazu braucht man nicht einmal Arzt zu sein. Wer es zudem serienmässig tut, gewinnt darin so viel Übung, dass er es ohne Komplikationen tun kann. In der Schweiz könnte man auch sofort in eine Klinik gehen, sobald es Komplikationen gibt.
Wir sind nicht verpflichtet, denjenigen, die Unrecht tun wollen, es so einzurichten, dass sie es möglichst komplikationsfrei tun können. Besser ist, dass wir Alternativen zur Abtreibung anbieten.
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Ist es gerecht, das unschuldige Kind zu töten, und den Täter womöglich nur milde oder gar nicht zu bestrafen?
Wenn Sie heute entdecken, dass Ihr biologischer Vater Ihre Mutter vergewaltigt hat, oder Sie durch eine inzestuöse Verbindung gezeugt wurden, würden Sie dann meinen, kein Lebensrecht mehr zu haben?
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Nach Abtreibungen leiden Frauen vermehrt an Depressionen, Nervenproblemen, Schlafstörungen, und neigen zu Alkoholmissbrauch und Suizidgefährdung. Das Brustkrebsrisiko ist nach einer Abtreibung um ein Vielfaches höher. Eine staatliche finnische Studie bestätigte bereits 1997, dass Frauen in der Zeit nach der Abtreibung mit 4x grösserer Wahrscheinlichkeit sterben als nach einer normalen Geburt.
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